RCDS NRW begrüßt neues Hochschulgesetz – trotzdem Kritik an einzelnen Eckpunkten

 

Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten in Nordrhein-Westfalen begrüßt das vom Landtag am 11.07.2019 beschlossene neue Hochschulgesetz. „Die klare Entscheidung des Gesetzes für Hochschulfreiheit als wissenschaftspolitisches Leitbild, das die Hochschulentwicklung in NRW dominiert, ist wegweisend und ein starkes Zeichen. Von Freiheit in Forschung und Lehre profitieren auch die Studenten in NRW.“, so Landesvorsitzende Anna Gericke.  „Der konstruktive Dialog mit den Fachpolitikern der Landesregierung hat sich gelohnt. Für uns waren der Erhalt der Studienbeiräte und die verpflichtende Einbindung von Studentenvertretern bei Entscheidungen über Anwesenheitspflichten unverzichtbar!“, so Gericke weiter.

Besonders begrüßt der RCDS NRW die Abschaffung der Zivilklausel und die damit verbundene Stärkung der Wissenschaftsfreiheit. Ebenso erfreulich sind die Abschaffung des Landeshochschulentwicklungsplans, die Möglichkeit von Online-Self-Assessments sowie in besonderem Maße die Rückgabe der Bauhoheit an die Hochschulen. So wird eine tatsächliche Verbesserung der Studienbedingungen erreicht.

Sehr kritisch sieht der RCDS NRW die Entscheidung für verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen. Sie drücken generelles Misstrauen gegenüber der Studentenschaft aus und sind im Sinne eines selbstbestimmten Studiums kontraproduktiv. In diesem Punkt ist der RCDS grundsätzlich anderer Meinung als die Landesregierung. Das Ziel, die Anzahl der Studienabbrecher zu senken, ist richtig und notwendig, den vorgeschlagenen Weg lehnt der Verband jedoch ab. Stattdessen ist eine verbesserte Studienberatung für den RCDS NRW der richtige Weg.

Ebenso verfehlt ist der Umgang mit der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte. Die SHK-Vertretung in ihrer jetzigen Form ist zwar keine effektive Vertretung, sie daher aber lediglich zur Disposition zu stellen ist unzureichend. Hier wurde die Chance verpasst, eine wirkungsvolle und im Landespersonalvertretungsgesetz verankerte Repräsentation zu schaffen. Der RCDS NRW fordert weiterhin eine Vertretung nach dem Vorbild der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit weitgehenden Beteiligungs- und Informationsrechten.

Hinsichtlich der nun wieder ermöglichten Einführung von Anwesenheitspflichten, muss sichergestellt werden, dass sie nur in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden. Hier sieht der Studentenverband nun die Hochschulen gefordert, sich klare Kriterien für die Anwendung von Anwesenheitspflichten zu geben.

Fazit: Aus Sicht des RCDS NRW ist das neue Hochschulfreiheitsgesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Der Verband wird gleichwohl die Umsetzung des neuen Gesetzes weiter kritisch begleiten. „Über das Gesetz hinaus sehen wir als Studentenverband weiteren Handlungsbedarf der Landespolitik im Bereich der digitalen Lehre, dem Betreuungsverhältnis zwischen Professoren und Studenten sowie der studentischen Wohnungsnot. Diese Themen gilt es nun in Angriff zu nehmen.“, so abschließend Anna Gericke.

 

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