Aus einer kleinen Anfrage (Drucksachennummer der Antwort: 16/9243) des Landtagsabgeordneten Dr. Stefan Berger, die in Zusammenarbeit mit dem Ring Christlich Demokratischer Studenten NRW gestellt wurde, geht deutlich hervor,dass es beim neuen Studentenwerksgesetz dringenden Nachholbedarf gibt. In 5 der 12 der durch das Gesetz umbenannten Studierendenwerke scheitert die Konstituierung der Verwaltungsräte, die alle wichtigen Entscheidungen tätigen müssen, an der neugeschaffenen Frauenquote von 44 %.
Matthias Rübo, Landesvorsitzender des Rings christlich-demokratischer Studenten, sagt dazu: Die Verwaltungsräte sind für die Arbeit der Studierendenwerke immanent wichtig. Sie gewährleisten nicht nur eine wichtige Kontrolle, sondern garantieren auch demokratisch legitimierte Mitbestimmung aller Beteiligten insbesondere der der Studenten.
An genau dieser demokratischen Legitimierung scheitert nun aber die vom Gesetz vorgeschriebene Frauenquote. Da alle vertretenen Statusgruppen in eigenständigen Wahlen ihre jeweiligen Vertreter entsenden ist, es in 5 von 12 Fällen zu einer laut Gesetz unzulässigen Besetzung gekommen. Allein an den betroffenen Universitäten sind rund 180 000 Studenten eingeschrieben, die Fachhochschulen noch gar nicht mit eingerechnet.
Nachdem die erste Antwort schlicht nicht die gelebte Realität widergibt, heißt es in der Antwort des Ministeriums, dass im Einzelfällen individuell beraten wird. Das ist groteske Verzerrung der Realität oder das Ministerium hat keine Ahnung was an den Hochschulen in NRW geschieht!, verurteilt Matthias Rübo die Verlogenheit des Ministeriums. In Münster wird ein Student, der den individuellen Beratungen des Ministeriums Folge leistet, von einer anderen Statusgruppe verklagt und in Bonn wird die Studentenschaft dazu aufgefordert ihre bereits durchgeführte Wahl zu wiederholen. Demokratie scheint Frau Ministerin Schulze nur dann wichtig zu sein, wenn das Ergebnis passt.
Aus einem dem RCDS NRW vorliegenden Rechtsgutachten geht hervor, dass die Regelungen des Hochschulfreiheitsgesetzes entgegen der Behauptung des Ministeriums sehr wohl verfassungswidrig sein können. Dort heißt es wörtlich: Die starre Frauenquotenregelung für die Besetzung des Verwaltungsrats der Studierendenwerke aus § 5 Abs. 3 StWG ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG vereinbar.
Dass das Gesetz nicht das Ziel hat Frauen und Männer gleich zu behandeln, sondern Frauen systematisch zu bevorteilen, sieht man am Beispiel des Studierendenwerks in Köln. Dort sitzen im bereits konstituierten neuen Verwaltungsrat 6 Frauen und 3 Männer. Problemlos.
Abschließend formuliert Matthias Rübo: An diesem katastrophalen Beispiel ideologisch geleiteter Gesetzgebung sieht man einmal mehr, dass das neue Studentenwerksgesetz für die Hochschullandschaft extrem schädlich ist. Die Genderideologie kostet die Studierendenwerke durch ihre Umbenennung nicht nur viel Geld, sondern nimmt ihnen auch noch Autonomie und Arbeitsfähigkeit. Wir fordern Ministerin Schulze hier schnellstmöglich die Frauenquote aus dem Gesetz zustreichen!