Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten Nordrhein-Westfalen (RCDS NRW) zeigt sich über die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zur NRW-Koalition erfreut und begrüßt ausdrücklich, dass in der kommenden Legislaturperiode mehr Geld in die Wissenschaftspolitik fließen soll.
Auch wenn das Studiengebührenkonzept der Nordrhein-Westfalen-Koalition nicht das Finanzierungskonzept ist, welches der RCDS NRW präferiert hätte, so erachtet der RCDS NRW es nun als umso wichtiger, auf die Umsetzung dieses Konzepts Einfluss zu nehmen und hat sich demnach auf seinem Landesausschuss am 16. Juni 2017 mit konkreten Forderungen für die Ausgestaltung dieses Konzepts beschäftigt.
Dazu Cedric Bals, Landesvorsitzender des RCDS NRW:
„Ein solches Studiengebührenkonzept, in dem allein Nicht-EU-Ausländer mit Gebühren belastet werden, ist definitiv nicht das Konzept zur Hochschulfinanzierung, das sich der Landesverband des RCDS NRW gewünscht hätte. Dennoch sehen wir die Möglichkeit, dieses fair auszugestalten und auf diese Weise dringend notwendige Mittel für den Hochschulstandort NRW zu generieren. Bei der Umsetzung dieses Konzepts gilt es darauf zu achten, dass hinreichende Ausnahmeregelungen betroffen werden, um garantieren zu können, dass ein solches Konzept keine ‚Bildungsmaut’ darstellen wird. Dass dies möglich ist, zeigen die Ansätze, die in Baden-Württemberg gemacht worden sind. Wir müssen für NRW schauen, dass diese Ausgestaltungen auch bei uns umgesetzt werden und darüber hinaus weitere Modifikationen vorgenommen werden, die die Sozialverträglichkeit sicherstellen!“
Studiengebühren haben zu hundert Prozent direkt an die Hochschulen zu gehen
Der RCDS NRW erachtet es als Grundvoraussetzung, dass Studiengebühren unmittelbar vollumfänglich an die Hochschulen gehen und nicht allein mittelbar über den Haushalt der Wissenschaft zu Gute kommen. Folglich begrüßt der RCDS NRW die Aussage der Koalitionäre, dass eine solche unmittelbare Weitergabe an die Hochschulen in ihrer Ausgestaltung der Studiengebühren geplant sei.
„Es ist ein Unding, Gebühren in einem bestimmten Bereich zu erheben, aber diese allein zu zwanzig Prozent dem betreffenden Bereich unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Eine solche Regelung, wie von der baden-württembergische Konzeption vorgesehen wird, lehnen wir nachdrücklich ab! Es kann nicht sein, dass Studenten mehr belastet werden, um den Haushalt des Bundeslandes zu konsolidieren. Wir sind äußerst froh, dass dies auch unsere zukünftige Regierung erkannt hat!“, verdeutlicht Bals.
Sicherstellung einer sozialverträglichen Ausgestaltung
Die NRW-Koalition hat in ihren Ausführungen und in den Koalitionsvertrag aufgenommen, dass für das Studiengebührenkonzept weitreichende Ausnahmen gelten sollen, die sicherstellen, dass dieses Konzept keine Hürde darstellt und sozialverträglich ausgestaltet wird. Diese Überlegungen erachtet der RCDS NRW als zwingend und hat diesbezüglich auf seinem Landesausschuss klare Forderungen aufgestellt, die er als unausweichlich erachtet, um die Sozialverträglichkeit dieses Konzeptes zu garantieren.
Nach Ansicht des RCDS NRW stellt das Landeshochschulgebührengesetz Baden-Württemberg in diesem Bereich eine gute Grundlage dar, auf die aufgebaut werden muss. Neben Ausnahmen für internationale Studenten mit „gefestigten Inlandsbezug“ und für Flüchtlinge erachtet es der RCDS NRW in diesem Bereich als zentrale Voraussetzung, dass auch Ausnahmeregelungen, die sich auf Befreiung oder Senkung des Beitrags erstrecken, für Studenten aus Entwicklungsländern und aus sozialschwächeren Verhältnissen geschaffen werden können.
Dazu Bals:
„Es kann nicht sein, dass durch ein solches Konzept internationale Studenten davon abgehalten werden, in Deutschland zu studieren. Eine solche Sperrwirkung können wir mit hinreichenden Ausnahmeregelungen verhindern. Gute Hochschulbildung für Studenten aus Entwicklungsländern stellt nach unserer Auffassung auch eine Art der Entwicklungshilfe dar, die durch Studiengebühren auf jeden Fall nicht geschmälert werden darf.“
Darüber hinaus fordert der RCDS NRW, dass bei der Ausgestaltung auch Möglichkeiten geschaffen werden, dass internationale Studenten, die im Nachgang ihres Studiums eine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen, die gezahlten Studiengebühren von ihrer späteren Steuerschuld abziehen können sowie dass die Erhebung der Studiengebühren durch internationale Hochschulabkommen, in denen eine gegenseitige Befreiung vorgesehen ist, abbedungen werden kann.
„Die Intensivierung der Internationalisierung unserer Hochschulen ist ein zentraler Punkt, der auch in den kommenden Jahren in NRW fortgesetzt werden muss. Dies darf nicht durch die Studiengebühren verhindert werden. Nach meiner Einschätzung kann sich dies jedoch sogar positiv auf den zukünftigen Abschluss solcher Hochschulabkommen auswirken und zu einer Stärkung des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalen führen. Ein weiterer Punkt, den wir in diesem Bereich klar ansetzen, ist unser Bekenntnis zum Leistungsprinzip und damit auch dazu, dass die Möglichkeit geschaffen werden muss, für besonders begabte Studenten eine Befreiung von den Studiengebühren ermöglichen zu können“, führt Bals weiter aus.
Weitere Finanzierung dringend notwendig
Der RCDS NRW erkennt jedoch auch, dass die von der NRW-Koalition prognostizierten jährlichen zusätzlichen Mittel von bis zu 100 Mio. Euro, die durch diese Studiengebühren an die Hochschulen fließen sollen, bei weitem noch nicht ausreichen und demnach weitere Haushaltsmittel dringend zur Verfügung gestellt werden müssen, um eine hinreichende Finanzierung der Hochschulen gewährleisten zu können.
Dazu Bals:
„Das Ziel unserer zukünftigen Landesregierung ist es, in Nordrhein-Westfalen wieder exzellente Studienbedingungen zu schaffen und die nordrhein-westfälischen Hochschulen mit zu den besten Hochschulen der Welt zu machen. Aufgrund der hohen Unterfinanzierung unter der ehemaligen rot-grünen Landesregierung ergibt sich jedoch auch ein langfristiger Finanzierungsbedarf, der über zusätzlichen hundert Millionen Euro jährlich liegt, um dieses lobenswerte Ziel zu erreichen. Demnach fordern wir als RCDS NRW die NRW-Koalition auch ganz klar dazu auf, dass neben den zusätzlichen Mitteln aus den Studiengebühren auch weitere Haushaltsmittel in hinreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden und auch über weitere Finanzierungsmöglichkeiten offen nachgedacht wird. Wer die Hochschullandschaft in NRW wieder zum Vorreiter machen möchte, muss dieser auch definitiv eine Vorreiterposition in der Finanzierung einräumen!“